Neue Schiedsperson für den Bezirk Wallau gesucht
Wenn zwei Parteien sich streiten, dann sehen sie sich oftmals vor Gericht wieder – oder vor der unabhängigen Schiedsperson. Sie kann bei Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Lösungen finden, als in einem Gerichtsverfahren.
Im Hessischen Schiedsamtsgesetz sind die Aufgaben der Schiedspersonen geregelt: Dies sind Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson ist aber kein Schiedsrichter, nicht zu einer Entscheidung berufen und darf auch keinen Zwang zur Einigung ausüben.
Stattdessen muss die Schiedsperson unparteiisch sein und sollte für eine erfolgreiche Arbeit am besten folgende Voraussetzungen mitbringen:
Anteilnahme an den zu verhandelnden Anliegen
Geduld und Bereitschaft, den beteiligten Parteien zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen
die Fähigkeit, eine ruhige und entspannte Gesprächsatmosphäre herzustellen
ein zurückhaltendes Auftreten
Wer sich bewerben möchte, sollte beachten, dass das Amt nicht ausüben kann
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
wem eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt wurde
wer die rechtsprechende Gewalt (§1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder –beamter tätig ist.
Schiedspersonen sollen bei Beginn der Amtsperiode zwischen 30 und 75 Jahren alt sein, im Bezirk des Schiedsamtes wohnen und nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 28.03.2025 zu adressieren an den
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachdienst Recht, Versicherungen und Liegenschaften
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Wer sich vor einer Bewerbung näher über das Amt der Schiedsperson informieren möchte, kann sich hierfür gerne telefonisch unter 06192 / 202-378 melden.