Magistrat zweifelt geringe Einwohnerzahl im Zuge der Zensus-Erhebung 2022 an
„Die im Bescheid aus dem November 2024 für die Kreisstadt Hofheim am Taunus als Ergebnis des Zensus 2022 festgestellte Einwohnerzahl von 39.004 Personen ist nicht nachvollziehbar und eindeutig zu niedrig. In ihrem statistischen Bericht aus dem Juni 2024 ‚Die Bevölkerung der hessischen Gemeinden am 31. Dezember 2023‘ geht das Statistische Landesamt selbst von einer Bevölkerungszahl für die Stadt zum 31. Dezember 2023 von 40.412 Personen aus“, erklärt dazu Bürgermeister Christian Vogt. Für die Kreisstadt ergäben sich durch die zu niedrig angesetzte Einwohnerzahl und dem daraus berechneten Einwohnerschlüssel erhebliche negative finanzielle Auswirkungen. Eine Alternativberechnung des kommunalen Finanzausgleichs führte auf Basis der im Zensus 2022 reduzierten Einwohnerzahl der Kreisstadt Hofheim am Taunus voraussichtlich zu einer finanziellen Verschlechterung von rund 1,7 Millionen Euro.
Der Einwohnerschlüssel hat auf zahlreiche Bereiche Auswirkungen. Dazu gehören u.a. der Kommunale Finanzausgleich, die Kreis- und Schulumlage, die Abwassergebühren, die MTV-Zuweisungen sowie die Zahlungen an den Regionalverband Frankfurt RheinMain. Überall gilt die Einwohnerzahl direkt oder indirekt aus anderen Vorberechnungen als Indikator für die finanziellen Zahlungen der Kommunen. Zudem führt die infolge des Zensus 2022 ermittelte zu niedrige Einwohnerzahl dazu, dass die Kreisstadt nicht mehr gemäß § 1 der Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt angesehen werden wird.
Eine genauere Betrachtung der Zensus-Ergebnisse führt zu der Erkenntnis, dass insbesondere die Stichprobenergebnisse bei Mehrfamilienhäusern aus der Sicht des Magistrats als ungenau und damit fehlerhaft anzusehen sind. Während laut Melderegister an diesen Adressen 24.465 Personen gemeldet sind, ergibt die Hochrechnung der erhobenen Werte nur eine Zahl von 22.755 Personen. Diese Differenz lässt nur den Schluss zu, dass die Stichprobenerhebung in den Mehrfamilienhäusern nicht sehr gewissenhaft durchgeführt wurde und keine Plausibilitätsüberprüfung der erhobenen Zahlen vorgenommen wurde.
Die Begründung des Bescheides ist zudem nicht individuell auf die Kreisstadt Hofheim am Taunus ausgerichtet. Neben den wenigen, die Stadt betreffenden Zahlen, enthält die Begründung allgemeine Ausführungen, die sich nicht mit dem Einzelfall „Kreisstadt Hofheim am Taunus“ befassen. Insgesamt fehlt es der Erhebung hinsichtlich der Berechnung der Einwohnerzahl grundlegend an Transparenz. Nachvollziehbare Faktoren und Formeln zum Berechnungsvorgang fehlen vollständig. Es ist daher davon auszugehen, dass eine realitätsgerechte Erhebung der Einwohnerzahl nicht stattgefunden hat.