Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung
Leistungsbeschreibung
An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Teaser
Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fachlich freigegeben am
25.09.2020