Umweltinformationen des Landes beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.

Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen

  • Boden
  • Wasser
  • Luft
  • Landschaft
  • Artenvielfalt
  • gentechnisch veränderte Lebewesen
  • Energie
  • Strahlung und
  • Lärm,

sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.

Verfahrensablauf

Um Informationen zu erhalten, müssen Sie bei einer informationspflichtigen Stelle einen Antrag stellen.

In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, an welchen Informationen Sie genau interessiert sind. Außerdem müssen Sie erklären, in welcher Form die Informationen für Sie zugänglich gemacht werden sollen. Das können die Akteneinsicht oder eine Auskunft sein.

Wenn die geforderten Informationen bereits in öffentlich zugänglicher Form vorliegen, kann die informationspflichtige Stelle Sie auf diese Quellen verweisen.

Hinweis: Sie müssen keine Gründe nennen, um Zugang zu Umweltinformationen zu bekommen.

An wen muss ich mich wenden?

Informationspflichtige Stellen sind:

  • die Landesregierung,
  • die Behörden des Landes, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung,
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.

Hinweis: Wenn oberste Landesbehörden an Gesetzen oder Rechtsverordnungen arbeiten, sind sie bis zum Abschluss der Rechtssetzungsverfahren von der Informationspflicht ausgenommen.

Die Gerichte des Landes sind nur informationspflichtig, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort  sind kostenfrei.

Ist die Bearbeitung mit einem darüber hinausgehenden Aufwand verbunden, kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.

Anträge / Formulare

Das Hessische Umweltministerium hat ein Formular erarbeitet, dass es Antragstellerinnen und Antragstellern erleichtern soll, Auskunftsersuchen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) gegenüber informationspflichtigen Stellen abzufassen. Das Formular kann interaktiv ausgefüllt werden und dann unmittelbar als E-Mail-Anhang an die zuständigen Stellen verschickt werden.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal