Fertigpackung (Marktüberwachung)
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht beinhalten. Fertigpackungen sind z.B. alle Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetika, die in fest verschlossenen Verpackungen verkauft werden und deren Inhalt der Verbraucher vor Kauf nicht selbst überprüfen kann.
Wird festgestellt, dass Angaben nicht stimmen, kann der Hersteller zur Rücknahme der beanstandeten Charge verpflichtet werden. Im Falle einer Unterschreitung der Nennfüllmenge müssen alle Packungen nachgewogen oder vernichtet werden. Ggf. muss der Hersteller oder Importeur ein Bußgeld bezahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Für ganz Hessen ist die Hessische Eichdirektion zuständig. Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Verdacht auf falsche Angaben auf Fertigpackungen werden möglichst genaue Angaben zum Produkt (Hersteller, Produktname etc.) benötigt. Ein Muster oder ein Bild sowie ein Hinweis, wo das Produkt gekauft wurde, sind hilfreich.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Endverbraucher fallen keine Kosten an, es sei denn, er beauftragt explizit eine Überprüfung selbst
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz)
Verordnung über Fertigpackungen (Fertigpackungsverordnung)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessische Eichdirektion
Holzhofallee 3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt