Schallschutz (passiv) an Bundesfern- und Landesstraßen
Leistungsbeschreibung
Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßenlärm. Haus- und Wohnungseigentümer können dabei verschiedene Schallschutzmaßnahmen ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist der passive Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen.
Unterbleiben aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesfern- oder Landesstraße, können passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, wenn die berechneten Beurteilungspegel
- an neu gebauten oder wesentlich geänderten Straßen die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge bzw.
- an bestehenden Straßen die Auslösewerte der Lärmsanierung
an der baulichen Anlage überschreiten. Für Wohnräume gelten der maßgebliche Tagesgrenzwert und für Schlafräume der maßgebliche Nachtgrenzwert.
Bei der Lärmvorsorge ergeben sich die Ansprüche aus dem Planfeststellungsbeschluss.
In baulichen Anlagen werden Räume geschützt, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Nicht schutzbedürftige Räume sind z. B. Bäder, Toiletten, Treppenhäuser und Flure.
Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen (insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer) schutzbedürftiger Räume, welche die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern. Dazu genügt i. d. R. der Einbau von Schallschutzfenstern, in Schlafräumen auch Lüftungseinrichtungen.
Für erbrachte Aufwendungen für notwendige passive Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen sind Erstattungen möglich, sofern der berechnete Beurteilungspegel an der baulichen Anlage den maßgeblichen Immissionsgrenzwert am Tage (gilt für Wohnräume) oder in der Nacht (gilt für Schlafräume) überschreitet.
An wen muss ich mich wenden?
Antragsteller (Haus- und Wohnungseigentümer) wenden sich an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement.
Informationen zu den regional zuständigen Außenstellen von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement finden Sie hier:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die zuständige Stelle zu wenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
- Planfeststellungsbeschluss und jeweils aktuelles Haushaltsgesetz (HG) des Bundes bzw. des Landes
- die nachfolgenden Rechtsgrundlagen:
§§ 41 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV)
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hochbauplanung
Ahornsstraße 3
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
stadtplanung(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Stadt- und Landschaftsplanung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
https://www.hofheim.de/
Bauberatung(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Verkehrsplanung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
https://www.hofheim.de/
Nahmobilitaet(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt