Personalausweis Informationserteilung
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Vorraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr