Abfallentsorgung (Abfallkalender)
Die Serviceleistungen im Bereich Abfallentsorgung sind entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) angelegt.
Das Gesetz zielt darauf ab, dem Umwelt- und Klimaschutz, sowie die Ressouceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen nachhaltig zu verbessern.
Mit dem Wertstoffhof in der Ahornstraße wird diese Pflicht bereits seit vielen Jahren erfüllt.
Die Termine zur Abfall-Sammlung im Holsystem, (Restmüll, Bioabfälle, Grünschnitt, gelbe Säcke, Altpapier, Sperrmüll) direkt vor der Haustüre, sind im Abfallkalender bekannt gegeben. Dort sind auch, die Termine und Standzeiten des Sondermüllmobils und die Standorte der Wertstoffcontainer zu finden.
Allgemeine Informationen zur Abfallentsorgung, eine Trennhilfe zu den einzelnen Abfallarten, sowie ein umfangreiches Abfall ABC sind unter https://hofheim.mein-abfallkalender.online zu finden. Dort sind die Standorte der Wertstoffcontainer mit Hilfe einer Karte aufgezeigt. Mit dem Eintrag des Straßennamens kann auf dieser Seite unter Angabe der Abfallarten ein persönlicher Abfallkalender erstellt werden.
Eine kurze Übersicht zur Getrenntsammlung, übersetzt in mehrere Sprachen, ist unter den Downloads und Links zu finden.
Unter der Rubrik Formulare stehen für die An- und Abmeldung von Abfallbehältern, sowie für einen Tausch oder Wechel, entsprechende PDF-Dateien zur Verfügung.
Für Fragen, die unsere Informationsseiten der Hofheimer Homepage nicht beantworten, stehen Ihnen die Ansprechpartner des Teams Beteiligungsmanagement, ÖPNV und Abfall gerne zur Verfügung.
Hinweise
Hinweise für die Abfallentsorgung bei Schnee und Eisglätte
Unter Ihrer Mithilfe und der Beachtung nachfolgender Hinweise können wir auch diesen Winter zusammen meistern.
- Schnee und Eis auf den Aufstellplätzen und den Transportwegen gefährden nicht nur Sie, sondern auch unsere Mitarbeiter bei der Müllabfuhr. Kommen Sie deshalb Ihrer Anliegerpflichten rechtzeitig nach und halten Sie die Abfallbehälter, Standplätze und Zugänge schnee- und eisfrei. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr müssen mit den Abfallbehältern sicher vom Standplatz zum Entsorgungsfahrzeug und zurück gelangen.
- Der Zugang zur Straße darf nicht durch Schneewälle versperrt werden. Denken Sie bitte daran, dass die befüllten Behälter ein erhebliches Gewicht haben. Die Transportwege sollten mindestens so breit, wie die Abfallbehälter geräumt sein.
- Achten Sie darauf, dass der Schnee nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn geschoben wird.
- Bitte geben Sie beim Parken Ihrer eigenen Fahrzeuge acht, dass nicht die Zufahrtsstraßen und -wege behindert werden. Die für die Durchfahrt der Entsorgungsfahrzeuge nötige Fahrbahnbreite von mindestens 3,25 Meter muss freigehalten werden.
- Der Winterdienst erfolgt auf den für die Verkehrsinfrastruktur wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Plätzen. Der überwiegende Teil der Straßen ist winterdienstfrei, d. h. auf diesen Straßen erfolgt keine öffentliche Schneeräumung.
- Kann die Müllabfuhr aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht stattfinden, kann zur nächsten im Turnus durchzuführenden Abholung, Abfall ausnahmsweise zu den Behältern an die Straße gestellt werden. Altpapier kann zwischenzeitlich kostenfrei auf dem Wertstoffhof in der Ahornstraße entsorgt werden.
Der Bioabfall sollte in Zeitungspapier eingewickelt werden, um ein Anfrieren in der Biotonne zu verhindern. Der an die Behälterwand angefrorene Bioabfall verhindert oft, dass die Tonne vollständig entleert werden kann. Ist die Biotonne doch einmal nur teilweise geleert, hat der Nutzer den Biomüll in der Weise zu lockern, das er bei der nächsten Abfuhr problemlos aus der Tonne fällt.
Formulare
Tausch, Wechsel Abfallbehälter
Downloads / Links
Abfallkalender 2024, Termine der Müllabfuhr, des Schadstoffmobils und Infoseiten
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Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Beteiligungen und Gebühren
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Beteiligungen(at)hofheim.de
oepnv(at)hofheim.de
abfallwirtschaft(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.