Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Leistungsbeschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
- Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II.
Verfahrensablauf
Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
An wen muss ich mich wenden?
an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:
- Ehegatte
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Enkel
- Großeltern
- Geschwister
- Geschwisterkinder
Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde
- Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)
Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Zuständige Stellen und Formulare
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Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Postfach: 5747
65047
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35
65185
+49 611 7157-0
+49 611 7157-177
poststelle(at)havs-wie.hessen.de
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr