Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz

Leistungsbeschreibung

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.

Weitere Informationen erhalten Sie auch  unter der Leistungsbeschreibung "Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz" im Hessen-Finder.

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

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