Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
Leistungsbeschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz" im Hessen-Finder.
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
strassenverkehr(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr