Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es können reserviert werden Kennzeichen für

  • PKW / LKW,
  • Motorrad sowie
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen
     

Verfahrensablauf

Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.

Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

strassenverkehr(at)mtk.org
https://www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr