Förderprogramm „Dein Ehrenamt“
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.
Teaser
Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.
Verfahrensablauf
Förderanträge können nur online gestellt werden.
- Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
- Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
- Danach können Sie Ihr Projekt starten.
- Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.
An wen muss ich mich wenden?
Hessische Staatskanzlei
Voraussetzungen
- Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
- Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
- Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kosten und Finanzierungsplan
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, soweit das Förderbudget nicht aufgebraucht ist. Fördermittel müssen jeweils bis Anfang Dezember des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden. Bei mehrjährigen Förderungen müssen die Fördermittel entsprechend der zugesagten Förderbeträge im jeweiligen Haushaltsjahr bis Anfang Dezember abgerufen werden. Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.
Antragsfrist: 12 Monate
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 - 6 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessische Staatskanzlei
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183
+49 611 32-0
+49 800 555-4666
(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
+49 611 32-113708
poststelle(at)stk.hessen.de
poststelle(at)stk-hessen.de-mail.de
buergertelefon(at)stk.hessen.de
Hessische Staatskanzlei