Breitbandausbau genehmigen

Leistungsbeschreibung

Für Sie als Unternehmen der Telekommunikationsbranche bedeutet das digitalisierte Antragsverfahren eine erhebliche Vereinfachung. Anstatt wie bisher in jeder Kommune unterschiedliche Formulare und Vorgehensweisen berücksichtigen zu müssen, steht Ihnen mit dem digitalen Antragsportal ein einheitliches Genehmigungsverfahren für alle angebundenen Wegebaulastträger zur Verfügung.

Da alle Bescheide und Unterlagen in digitaler Form abgewickelt werden, sorgen diese für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Durch die übersichtliche Darstellung im Breitband-Portal sehen Sie alle gestellten Anträge auf einen Blick.

Dazu haben Sie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit mit den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Wegebaulastträger. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten und Sie erhalten in kurzer Zeit eine Antwort auf Ihr Anliegen. Dies dürfte die Genehmigungsprozesse zusätzlich beschleunigen.

Teaser

Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ steht Telekommunikationsunternehmen und deren Dienstleistern zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Leitungsverlegungen können Sie schriftlich oder online beantragen.

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen digitale Bereitstellung.

Sie können zunächst auch eine Voranfrage stellen.

  • Sie als Telekommunikationsunternehmen erhalten Zugang zum System über ELSTERUnternehmenskonto, erstellen dort Ihren Antrag und reichen gegebenenfalls weitere Dokumente über das Breitband-Portal ein.
    • Dazu wählen Sie die Art des Antrags aus.
    • Informationen zur Durchführung der Baumaßnahme und zur Lokation/Verortung müssen eingetragen werden.
    • Den Leitungsverlauf zeichnen Sie ein.
    • Anlagen, wie beispielsweise Stellungnahmen oder weitere Unterlagen zum Bauvorhaben können Sie im letzten Schritt hinzufügen.
  • Der Wegebaulastträger kann den Antrag im System bearbeiten, dazu prüft er den Antrag auf Richtig und Vollständigkeit.
  • Der Genehmigungsbescheid wird im System dem Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber von öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
  • Ihnen wurde das Wegerecht von der BNetzA übertragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zertifikat für ELSTERUnternehmenskonto
  • Wegerecht der BNetzA
  • bei Dienstleistern zusätzlich Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es stehen abhängig vom Wegebaulastträger verschiedene Möglichkeiten für die elektronische Bezahlung zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist für Antragstellende.

Bearbeitungsdauer

Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.

Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Monate

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Beim Nachreichen oder Ändern von Antragsunterlagen beginnen die Fristen für die Bearbeitung durch den Wegebaulastträger und insbesondere die der Genehmigungsfiktion neu zu laufen.

Fachlich freigegeben durch

durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

13.09.2022
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Verkehrsplanung

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


Nahmobilitaet(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de/

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessische Staatskanzlei

    Georg-August-Zinn-Straße 1
    65183


+49 611 32-0
+49 800 555-4666 (Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
+49 611 32-113708

poststelle(at)stk.hessen.de
poststelle(at)stk-hessen.de-mail.de
buergertelefon(at)stk.hessen.de
Hessische Staatskanzlei