Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Teaser

Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.07.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283


+49 6151 12-3100 (Service-Telefon)
+49 611 327648701 (Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222 (Luftverkehr)
+49 611 327648702 (Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223 (Schallschutz)

gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
luftverkehr(at)rpda.hessen.de
lap(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr