Umsatzsteuerheft Ausstellung
Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.
Leistungsbeschreibung
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Vorraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
- Reisegewerbekarte, falls vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.
Rechtsgrundlage
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal