Personalausweis Informationserteilung

Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Vorraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.



Zuständige Stellen und Formulare