Finanzanlagenvermittler – Anzeige nach § 21 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Leistungsbeschreibung
Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer müssen Sie bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
- mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
- mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
- die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten
anzeigen.
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.
Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige
- von der IHK Limburg zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg),
- von der IHK Wiesbaden auch für die IHK Hanau
entgegengenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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(Formlose) Anzeige mit folgenden Angaben zu der betreffenden Person:
- Vor- und Familienname
- ggf. Geburtsname, sofern dieser vom Familiennamen abweicht
- Staatsangehörigkeit/-en
- Geburtstag und -ort
- aktuelle Anschrift
- Von dem Gewerbetreibenden der Nachweis seiner Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler oder die Bekanntgabe des Aktenzeichens des Erlaubnisbescheids
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Anzeige richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen IHK.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Anzeige soll die zuständige Behörde in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit der mit der Leitung betrauten Personen mit allen sich für den Fortbestand der Erlaubnis ergebenden Konsequenzen zu prüfen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313
info(at)frankfurt-main.ihk.de
https://www.frankfurt-main.ihk.de
IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr
Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)
Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr