Bewohnerparkausweis verlängern lassen

Wenn Ihr Bewohnerparkausweis abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin nutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Leistungsbeschreibung

In einigen Städten gibt es sogenannte Bewohnerparkgebiete. In diesen können Anwohnende bevorzugt parken. Wenn Sie in einem solchen Gebiet Ihren Wohnsitz gemeldet haben, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Sollte Ihr Bewohnerparkausweis in nächster Zeit ablaufen oder bereits abgelaufen sein, können Sie ihn verlängern lassen. Dies ist beispielsweise im Ordnungsamt oder im Bürgerbüro möglich.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde- oder Stadtverwaltung 

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung, Straßenverkehrsbehörde der Wohnsitzgemeinde

Vorraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist möglich gegen die etwaige Ablehnung des Antrags auf einen Bewohnerparkausweis durch die Straßenverkehrsbehörde. Der Ablehnungsbescheid wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, die maßgeblich ist. Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


www.hofheim.de
Ordnungsbehoerde(at)hofheim.de
Gewerbewesen(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr

Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.