Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Vorraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Welche Gebühren fallen an?

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Postfach: 120142
    64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 611 3259-1000
+49 611 32759-1999

Webseite HLfGP
poststelle(at)hlfgp.hessen.de