Grabschmuck an Urnenrasengräbern und Baumgrabstätten

Die Friedhofsverwaltung bittet die Nutzungsberechtigten von Rasen- oder Baumgrabstätten vorhandenen Grabschmuck wie Blumen, Grabkerzen oder Figuren bis zum 21. März 2025 zu entfernen oder die dafür vorgesehenen Abstellflächen zu nutzen.

Grund dafür ist die Durchführung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen auf den Friedhöfen. Zum Stichtag nicht beseitigter Blumen- und Grabschmuck wird dann entsprechend durch die Friedhofsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter entfernt. Die Stadtverwaltung dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe.