Informations sur l'approvisionnement en eau

Die Hinweise des angefügten Informationsblattes geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

Wir von den Stadtwerken Hofheim nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und verarbeiten diese im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Information sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen können. Anhand des Informationsblattes möchten wir bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns aufklären. Weiterführend möchten wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und auf welche Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den vorgeschriebenen Leistungen.

Weiterhin erhalten Sie Information bzgl. der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge des Betriebs von fernauslesbaren Wasserzählern.

Gemäß des deutschen Eichgesetztes wird Ihr Wasserzähler routinemäßig alle 6 Jahre gewechselt. Aus diesem Anlass möchten wir Sie um Folgendes bitten:

  • Veranlassen Sie, dass eine von Ihnen berechtigte Person bei dem Zählerwechsel anwesend ist, sofern Sie persönlich verhindert sein sollten.
  • Vergewissern Sie (die berechtigte Person) sich, das der abgelesene Zählerstand richtig ist und bestätigen Sie dies durch eine Unterschrift auf dem Wasserzählerwechselbeleg.
  • Kontrollieren Sie nach Einbau des Wasserzählers mehrfach (im Abstand von einigen Tagen) die Dichtheit der Verschraubungen und der Ventile (Sichtkontrolle).
  • Unsere Monteure sind gehalten, nicht funktionierende Ventile und/oder Verschraubungen bei dem Zählerwechsel mit zu erneuern.

Die oben genannten Punkte dienen Ihrer und unserer Sicherheit, da es bei Schäden an Ihrer Wasserverbrauchsanlage wichtig ist, schnell die Wasserversorgung an dem Wasserzähler ohne Schwierigkeiten abstellen zu können.

Grundsätzlich entspricht das von den öffentlichen Wasserversorgern gelieferte Wasser den gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und bedarf in seiner Eigenschaft als Lebensmittel keiner Enthärtung.

Wasserenthärtungsanlagen sind nicht grundsätzlich zu empfehlen. Im Regelfall wird eine Zweckmäßigkeit erst ab dem „Härtebereich 4“ geprüft. Aus diesem Grund sollten Sie sich vorab informieren in welchem Härtebereich Ihr Wasser liegt.
Ziel dieser Anlagen ist, die Bildung von Kesselstein zu verhindern. Das Problem kann trotz Enthärtung aber nur bis zu einer Wassertemperatur von ca. 60°C minimiert werden. Während des Enthärtungsvorganges wird der Austausch von Calcium- und Magnesium-Ionen und die Zufuhr von Natriumionen bewirkt. Dabei ist wichtig, dass die Grenzwerte nicht unter- bzw. überschritten werden, da zu stark enthärtetes Wasser als Lebensmittel genutzt, eher gesundheitsschädigend sein kann. Hinsichtlich der Umweltbelastung, halten sich der verringerte Einsatz von Waschmitteln und Seife mit der Zugabe von Phosphat ungefähr die Waage.

Falls eine Enthärtungsanlage trotzdem vorgesehen wird, sollte darauf geachtet werden, daß das enthärtete Wasser im „Härtebereich 2“ (als angenehm empfundene Wasserhärte bei 10-15°dH.) liegt und die Anlage mit dem DVGW-Prüfzeichen versehen ist. Allerdings können wir für das enthärtete Wasser, hinsichtlich der Wasserqualität, keine Garantie übernehmen.

Das von den Stadtwerken benutzte Material für die Hausanschlussleitung besteht im Gegensatz zu den früheren Einbauten aus Kunststoff (PE HD 100) und ist daher nicht elektrisch leitend.

In früheren Jahren diente das metallene Rohrnetz der Wasserwerke häufig als Erder für Elektro-, Antennen-, Blitzschutz- und sonstige elektrische Anlagen in Gebäuden.
Seit dem 1. Oktober 1990 ist dies nicht mehr zulässig.

Bei Erneuerung von Hausanschlussleitungen wird die bisherige metallene Rohrleitung durch eine heute gebräuchliche Kunststoffleitung ersetzt, so dass eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen ggf. unterbrochen wird.

Es ist deshalb erforderlich, eine hauseigene Erdungsanlage zu errichten und diese mit allen metallenen Rohrleitungen des Hauses und dem Schutzerder des Hausanschlusses zu verbinden (Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540). In neuen Gebäuden müssen nach DIN Fundamenterder bei der Errichtung eingebaut werden, die für Erdung und Potentialausgleich Verwendung finden. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme für Ihre elektrische Anlagen ist nur gewährleistet, wenn die Elektroinstallation nach den heutigen Vorschriften ausgeführt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann bei einem Fehler in der Installation oder durch ein schadhaftes Gerät eine lebensgefährliche Berührungsspannung auftreten.

Wir empfehlen vorsorglich die Überprüfung Ihrer Installation durch eine zugelassene Elektro-Installationsfirma. Falls erforderlich, beauftragen Sie diese, Ihre Anlagen auf den neuesten technischen Stand zu bringen (z.B. durch Einbringen eines Tiefenerders, einer Potentialausgleichsschiene oder Errichtung einer Antennenerde).