Beteiligungen
Beteiligungsbericht
Aufgrund der Novellierung des kommunalen Gemeindewirtschaftsrechts in Hessen ist die Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichts verpflichtend. Der Beteiligungsbericht wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erörtert und ist zur Einsichtnahme durch die Einwohner auszulegen.
Um allen Einwohner/innen und Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über den jeweiligen Beteiligungsbericht zu informieren, steht die neuste Fassung für das Jahr 2021 und auch die Beteiligungsberichte der letzten Jahre hier als Downloadmöglichkeit zur Verfügung.
Die neueste Fassung der Richtlinie über das Beteiligungsmanagement wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2007 zuletzt geändert, diese steht auch als Downloadmöglichkeit für Sie bereit
Gesamt-/Konzernabschluss
Der Gesamtabschluss (auch Konzernabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst den doppischen Jahresabschluss der Stadtverwaltung mit den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Beteiligungen (zum Beispiel Eigenbetriebe, GmbHs) zusammen. Der Gesamtabschluss wird stets für ein Haushaltsjahr aufgestellt.
Das Verfahren der Erstellung des Gesamtabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet.
Der Gesamtabschluss ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Stadtverwaltung und ihre Beteiligungen so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern („Konzern Stadt“). Der Gesamtabschluss soll somit insbesondere einen verbesserten Überblick über die Schulden-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Stadt“ geben und damit zugleich die Beteiligungs-/Konzernsteuerung verbessern.