Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren

In der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden in der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Anschreiben ebenfalls um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung informiert.

Hinweis:

Sofern Planunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Baugesetzbuch) zum Download zur Verfügung stehen, werden diese parallel und zusätzlich zur Auslegung im Rathaus (III. OG, Foyer) gemäß der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung in der Hofheimer Zeitung angeboten.

Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden können, sollte das Internet zur Einsichtnahme der Planunterlage vorrangig genutzt werden. Näheres kann der jeweiligen Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden, die jeweils unten mit aufgeführt ist. 


 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 151 „Gewerbepark In der Lach“, Teile der Fluren 34, 35, 36, 37 und 38 Gemarkung Diedenbergen, Teile der Flur 44 Gemarkung Wallau

Auslegungszeitraum: 26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024
Ansprechpartner: Herr Rösner und Frau Laible

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB

Derzeit liegen keine Unterlagen im Rahmen der förmlichen Beteiligung öffentlich aus.