Blumengesteck am Sarg

Sterbefall

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt  der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Aktuelles

Mit dem herannahenden Winter und dem Beginn der Frostperiode sind auf den städtischen Friedhöfen Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitungen erforderlich.

Daher werden ab der Kalenderwoche 47 die Wasserentnahmestellen auf allen Friedhöfen im Hofheimer Stadtgebiet zunächst gereinigt und das Wasser bis zum kommenden Frühjahr abgestellt. Die Friedhofsverwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger, wenn die Zapf- und Schöpfstellen zum Ende der Frostperiode wieder zur Verfügung stehen. 

Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen.

Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen. Seit langem schon nicht mehr nur Grabkerzen, sondern immer häufiger auch flackernde LED-Grablichter. Gemeinsam mit den Interessenverbänden der Friedhöfe ruft die Stadt Hofheim am Taunus auf, auf diese Form der Beleuchtung zu verzichten, denn die Umweltbilanz der batteriebetriebenen Beleuchtung ist denkbar schlecht. Für die Herstellung der Batteriezellen werden Rohstoffe im globalen Süden abgebaut, die Herstellung ist energieaufwändig und insbesondere die Entsorgung problematisch. Denn die Batterien, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, werden vor dem Wegwerfen normalerweise nicht entfernt und landen so mit anderen Abfällen in den Restmüllbehältern auf den Friedhöfen und später dann auf einer Deponie. Auch das klassische rote Grablicht mit Kerze und Kunststoffummantelung ist aus ökologischer Sicht wegen des Plastikanteils nicht völlig unproblematisch, schneidet im Vergleich zu LED-Grablichtern in der Umweltbilanz aber deutlich besser ab. Die nachhaltigste Variante aber ist, Grabkerzen mit Glaskörper zu verwenden, die nach dem Abbrennen wiederbefüllbar sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:

kulturerbe-friedhof.de

Friedhof    Maximale Anzahl Trauergäste/Sitzplätze in Trauerhallen
Diedenbergen100
Hofheim120
Langenhain88
Lorsbach104
Marxheim116
Wallau104
Wildsachsen47

Friedhofs- und Bestattungswesen

DatumBeginnFriedhof VornameName
Donnerstag, 13. 2. 202512:30WaldfriedhofUrnentrauerfeierAlfredMitternacht
Donnerstag, 13. 2. 202514:00WildsachsenUrnentrauerfeierErnaOehl
Freitag, 14. 2. 202510:00MarxheimSargbestattungHeinrichFrank
Freitag, 14. 2. 202511:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierMarinaWeil
Montag, 17. 2. 202510:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierHeleneBender
Montag, 17. 2. 202512:00WaldfriedhofSargbestattungGiovanniMoscato
Dienstag, 18. 2. 202511:00LorsbachUrnentrauerfeierWalterRichter
Mittwoch, 19. 2. 202514:00WildsachsenUrnentrauerfeierWernerStippler
Mittwoch, 19. 2. 202514:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierAnnyChrist
Donnerstag, 20. 2. 202515:00MarxheimUrnentrauerfeierKarlDömel
Freitag, 21. 2. 202511:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierPeterSchick-Müller
Dienstag, 25. 2. 202514:00LangenhainUrnentrauerfeierHorstPelkner
Mittwoch, 26. 2. 202511:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierMariaMeeßen
Donnerstag, 27. 2. 202514:00LangenhainUrnentrauerfeierUteHoffmann
Freitag, 28. 2. 202511:00WaldfriedhofUrnentrauerfeierHeinz-JürgenKasüschke
Freitag, 28. 2. 202511:00WallauUrnentrauerfeierBrigitteDürr

Abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bietet die Friedhofsverwaltung zahlreiche unterschiedliche Grabarten an. Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten erst im Todesfall erworben werden können.

Für eine detaillierte und individuelle Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne persönlich zur Verfügung.

Sterbefall

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.


Anzeigepflichtige:

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)