Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Vorraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
                    
                        
                        
                            § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
                        
                    
                        
                        
                            § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
                        
                    
                        
                        
                            § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
                        
                    
                        
                        
                            § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
                        
                    
                        
                        
                            § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
                        
                    
                        
                        
                            17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
                        
                    
                
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
 
		
    
        
                
                    www.hofheim.de
                
            
        
    
        
                
                buergerbuero(at)hofheim.de
            
        
    
	
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