Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden. 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Vorraussetzungen

  • Wegzug ins Ausland

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.


Dr. Laier, RL VII2 BMI


Zuständige Stellen und Formulare