Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Leistungsbeschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
§ 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
§ 10 Abs. 4 HStrG
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus", "Gemeinde Hofheim am Taunus, Kreisstadt"
Winterdienstplan Diedenbergen
Winterdienstplan Kernstadt
Winterdienstplan Langenhain
Winterdienstplan Lorsbach
Winterdienstplan Marxheim
Winterdienstplan Wallau
Winterdienstplan Wildsachsen
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus", "Gemeinde Hofheim am Taunus, Kreisstadt"
Winterdienst in Hofheim am Taunus
Winterdienst in Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Planung, Bauen und Verkehr
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Hochbau(at)hofheim.de
gebaeudemanagement(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr