Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen
Leistungsbeschreibung
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Verfahrensablauf
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
15.05.2014
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Nordring 33
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Postfach 14 80
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
veterinaerwesen(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191