Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

Teaser

Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Voraussetzungen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

22.06.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Postanschrift

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Postfach: 120142
    64238


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

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