Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Hofheim am Taunus“ regelt die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dadurch soll die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, vermieden bzw. beseitigt werden.
Die Eigentümer und Besitzer von durch öffentliche Straßen erschlossene bebauten oder unbebauten Grundstücke haben vor einem Sonntag / Feiertag die Gehwege, Straßenrinnen und Fahrbahnen bis zur Mitte der Straße zu reinigen.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und Überwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr jeweils unverzüglich von Schnee und Eis befreit und gegen Glätte mit abstumpfenden Materialien gestreut werden.
Die Durchführung der Reinigung bewahrt Verkehrsteilnehmer vor Unfällen und die Grundstückseigentümer/-besitzer vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Während der Wintermonate werden viele Straßen in Hofheim und seinen Ortsteilen durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs geräumt und gestreut. Der jeweilige Winterdienstplan für Ihren Ortsteil steht Ihnen unten als PDF unter "Zuständige Stellen und Formulare" zum Download zur Verfügung.
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Hofheim am Taunus“ regelt die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dadurch soll die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, vermieden bzw. beseitigt werden.
Die Eigentümer und Besitzer von durch öffentliche Straßen erschlossene bebauten oder unbebauten Grundstücke haben vor einem Sonntag / Feiertag die Gehwege, Straßenrinnen und Fahrbahnen bis zur Mitte der Straße zu reinigen.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und Überwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr jeweils unverzüglich von Schnee und Eis befreit und gegen Glätte mit abstumpfenden Materialien gestreut werden.
Die Durchführung der Reinigung bewahrt Verkehrsteilnehmer vor Unfällen und die Grundstückseigentümer/-besitzer vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Während der Wintermonate werden viele Straßen in Hofheim und seinen Ortsteilen durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs geräumt und gestreut. Der jeweilige Winterdienstplan für Ihren Ortsteil steht Ihnen unten als PDF unter "Zuständige Stellen und Formulare" zum Download zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Straßenreinigung in Hofheim am Taunus
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Planung, Bauen und Verkehr
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Hochbau(at)hofheim.de
gebaeudemanagement(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr