Marktfestsetzung (gewerbl. Messen, Märkte, Ausstellungen und Volksfeste)

 

Messen, Märkte und Ausstellungen
- Marktfestsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung -

Diese Seite richtet sich an gewerbliche Veranstalter von Messen, Märkten, Ausstellungen und Volksfeste an denen gewerbliche Anbieter teilnehmen.

Sollten Sie als Gewerbetreibender etwas derartiges planen, wenden Sie sich bitte an uns.

Gewerbliche Messen, Märkte, Ausstellungen und Volksfeste sind nach Titel IV der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig.

Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die so genannten Marktprivilegien

- Abweichung von Ladenschlussvorschriften
- Wegfall des feiertagsrechtlichen Arbeitsverbots
- Reisegewerbekartenfreiheit