Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden
Leistungsbeschreibung
Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes tätig werden.
Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer Hessen.
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen bei der Kammer anzumelden.
Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,
- die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
- die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.
Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.
Verfahrensablauf
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.
Vorraussetzungen
Sie müssen
- Tierärztin oder Tierarzt
- und im Besitz einer deutschen Approbation sein
- oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
- in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
- falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
- Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
- Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§§ 1, 2 des Gesetzes über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufsgesetz)
Beitragsordnung der Landestierärztekammer Hessen
Meldeordnung der Landestierärztekammer Hessen (PDF)
Anträge / Formulare
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landestierärztekammer Hessen
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen
+49 6127 9075-0
+49 6127 9075-23
www.ltk-hessen.de
nfo(at)ltk-hessen.de
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr