Kriegsopferfürsorge ,Leistungen der Erziehungsbeihilfe
Leistungsbeschreibung
Wer eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, kann für seine Kinder Erziehungshilfen beantragen. Auch Waisen sind antragsberechtigt. Damit soll Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt gesichert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Formanträge
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessische Ämter für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
(Regierungspräsidium Gießen)
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189