Humanarzneimittel, Herstellung
Leistungsbeschreibung
Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).
Was sollte ich noch wissen?
Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
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Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postfach: 120142
64238
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295