Hochwasser / Hochwasserschutz
Leistungsbeschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Planung, Bauen und Verkehr
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Hochbau(at)hofheim.de
gebaeudemanagement(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.2 - Oberflächengewässer
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2602
+49 611 3309-2444
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 41.2
oberflaechengewaesser-wi(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.