Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium
Welche Gebühren fallen an?
Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere erhalten Sie unter folgenden Links:
Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Private Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Gießen)
Private Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Kassel)
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenstraße 1-3
64283
+49 6151 12-5002
+49 6151 12-6531
Landwirtschaft(at)rpda.hessen.de
Fischerei(at)rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr