Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Teaser
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenstraße 1-3
64283
+49 6151 12-5002
+49 6151 12-6531
Landwirtschaft(at)rpda.hessen.de
Fischerei(at)rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr