Nachnamen aufgrund der Eheschließung ändern lassen
Wenn Sie heiraten, können Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Leistungsbeschreibung
Als Ehepaar können Sie Ihren gemeinsamen Nachnamen, den Ehenamen, bestimmen. Wenn Sie dies nicht tun, tragen Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner die Namen weiter, die Sie vor der Ehe getragen haben.
Als Ehenamen können Sie als Ehepaar wählen:
- einen Ihrer Geburtsnamen
- einen Ihrer aktuellen Nachnamen
- einen Doppelnamen aus Ihren Nachnamen
Wenn Sie einen Doppelnamen wählen, enthält dieser einen Bindestrich. Sie können in Ihrer Erklärung dem Standesamt gegenüber jedoch festlegen, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden sollen.
Besteht Ihr Nachname bereits aus mehreren Namen, können Sie den gesamten Namen oder nur einen Namen daraus übernehmen. Sie können den gesamten Namen nicht übernehmen, wenn Sie einen neuen Doppelnamen bestimmen möchten. In diesem Fall müssen Sie einen Namen aus dem bisher geführten Doppelnamen auswählen.
Sie sollen Ihren Ehenamen bei der Eheschließung festlegen. Wenn Sie die Erklärung zur Bestimmung Ihres Ehenamens später abgeben, benötigen Sie eine öffentliche Beglaubigung. Zuständig für die öffentliche Beglaubigung sind:
- Notarinnen und Notare
- Standesbeamtinnen und Standesbeamte
Falls Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner verstirbt, behalten Sie den Ehenamen. Sie können durch eine erneute Erklärung, die ebenfalls öffentlich beglaubigt werden muss:
- Ihren Geburtsnamen wieder annehmen
- den Nachnamen annehmen, den Sie vor der Bestimmung Ihres Ehenamens getragen haben
- Ihren Ehenamen durch einen Begleitnamen ergänzen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 41 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 1355a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Beurkundung ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Namensrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Broschüre zum Namensrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Nachnamen aufgrund der Eheschließung ändern lassen in Hessen
Nachnamen aufgrund der Eheschließung ändern lassen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Personenstandswesen
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
06192 202-432
06192 202-261
06192 202-208
06192 202-332
www.hofheim.de
Standesamt(at)hofheim.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.