Einsicht in das Handelsregister nehmen
Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.
Leistungsbeschreibung
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Vorraussetzungen
Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Handels- und Genossenschaftsregister (Gemeinsames Registerportal der Länder)