Buchmacher/in, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Das Abschließen und Vermitteln von Pferdewetten ist erlaubnispflichtig. Die sog. Buchmachererlaubnis kann juristischen und natürlichen Personen erteilt werden.
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital (derzeit 25.000,00 Euro) nachweisen. Zudem wird die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuches mit Sperrvermerk zu Gunsten der Behörde von derzeit 10.500,00 Euro gefordert.
Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen geeignet sein und werden ebenfalls konzessioniert.
Sofern ein anderes Bundesland Ihnen bereits eine Buchmachererlaubnis erteilt hat und nur eine weitere Niederlassung gegründet werden soll, werden nur noch diese zusätzlichen Räume konzessioniert.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Welche Gebühren fallen an?
- Buchmachererlaubnis (mit einer Wettannahmestelle) befristet für ein Jahr: 720,00 Euro
- Erlaubnis für eine (weitere) Wettannahmestelle befristet für ein Jahr: 140,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt.
Rechtsgrundlage
§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz incl. Ausführungsbestimmungen
Rechtsbehelf
Klageweg vor den Verwaltungsgerichten
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz
Wilhelminenstraße 1-3
64283
+49 6151 12-5465
+49 611 32764-2127
Gluecksspielaufsicht(at)rpda.hessen.de
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - Glücksspiel
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung
Wilhelminenstraße 1-3
64283
+49 6151 12-8606
0611 32764-2125
Gewerbe(at)rpda.hessen.de
Privatkrankenanstalten(at)rpda.hessen.de
Umsatzsteuer(at)rpda.hessen.de
Wohngeld.Fachaufsicht(at)rpda.hessen.de
Wohnungsfuersorge(at)rpda.hessen.de
Meisterpruefungsausschuesse(at)rpda.hessen.de
EAH(at)rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr