Brütereien Zulassung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Teaser
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Voraussetzungen
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) gemäß Gebührenordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
elektronischer Vordruck
Was sollte ich noch wissen?
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
Herausgebende Stelle
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Fachlich freigegeben durch
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft