Bestellung eines Praxistreuhänders für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

Leistungsbeschreibung

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, kann auf Antrag der Erben bei der Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war, ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter zum Treuhänder bestellt werden.

Der Treuhänder kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren bestellt werden. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Das Amt des Praxistreuhänders beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Bestellung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, deren Mitglied der Verstorbene war.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Bestellung erfolgt auf formlosen Antrag der Erben. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Bestellung eines Praxistreuhänders durch die Steuerberaterkammer Hessen betragen gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 9 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen 120,00 Euro .

Der Treuhänder führt nach seiner Bestellung sein Amt für Rechnung und auf Kosten der Erben des verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

 



Zuständige Stellen und Formulare

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Steuerberaterkammer Hessen

    Postfach: 19 03 31
    60090 Frankfurt am Main


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Steuerberaterkammer Hessen

    Europa-Allee 52
    60327 Frankfurt am Main


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