Berufliche Schulen
Leistungsbeschreibung
Berufliche Schulen vermitteln allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen.
Die beruflichen Schulen gliedern sich in
- die beruflichen Schulen Teilzeit (Berufsschule in Teilzeit- und Blockform, Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form, Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform, Fachschulen in Teilzeitform) sowie
- die beruflichen Schulen Vollzeit (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen).
Berufsschule
Das duale System der Berufsausbildung, bestehend aus den Lernorten Berufsschule und Betrieb, ist die am häufigsten anzutreffende Ausbildungsform.
Berufsfachschule/höhere Berufsfachschule
Die Berufsfachschulen bieten in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten eine berufliche Grundbildung oder eine vollschulische Berufsausbildung (Assistentenberufe).
Fachoberschule
Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung (gelenktes Betriebspraktikum über ein Jahr mit drei betrieblichen Praxistagen,
duale Berufsausbildung, vollschulische Berufsausbildung
) mit einer theoretisch orientierten Bildung. Sie führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der Fachhochschulreife.
Berufliches Gymnasium
Das Berufliche Gymnasium ist wie die Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums ein studienqualifizierender Bildungsgang, der auf der Mittelstufe aufbaut. Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Neben der Allgemeinbildung werden in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildungsinhalte vermittelt.
Fachschule
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den unterschiedlichen Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an erworbene Berufserfahrungen an.
Verfahrensablauf
- Sie bewerben sich fristgerecht bei der Schule oder der zuständigen Stelle.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
- Die Schule prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Die Schule entscheidet über Ihre Aufnahme.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, führt die Schule ein Auswahlverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben durch.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Vorraussetzungen
- Sie wurden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt.
- Sie haben einen mittleren Abschluss als qualifizierenden Realschulabschluss.
- Sie haben einen mittleren Abschluss ohne Qualifikation und Ihre Schule stellt eine Eignung fest.
- Ihre schulischen Leistungen und Ihre Arbeitshaltung lassen eine erfolgreiche Teilnahme am Bildungsgang erwarten.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die gewünschte Fachrichtung des beruflichen Gymnasiums.
- Sie überschreiten die gesetzlich festgelegte Altersgrenze nicht, sofern eine solche gilt.
Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen beruflichen Gymnasium und der gewählten Fachrichtung.
Wenn Sie keinen durchgehenden, benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht haben, ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Schule entsprechenden Unterricht anbieten kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Zeugnis über den mittleren Abschluss oder ein gleichwertiges Abschlusszeugnis,
- ein Halbjahres‑ oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule, sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt,
- Nachweise über besondere Kenntnisse oder Qualifikationen, sofern diese für die gewählte Fachrichtung erforderlich sind.
Je nach Schule oder Fachrichtung können weitere Unterlagen verlangt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
06192 201-1998
06192 201-71998
www.mtk.org
schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
poststelle(at)kultus.hessen.de
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.