Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Leistungsbeschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum
Beispiel Heimbewohner.
Zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Vorraussetzungen
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
- Abmeldung einer Wohnung
- Änderung der Hauptwohnung
- Anmeldung als Hauptwohnung
- Anmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf eine Melderegisterauskunft
- Antrag zur Übermittlungssperre - Online
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Einverständniserklärung für einen Reisepass oder Personalausweis minderjähriger Personen
- Führungszeugnis beantragen
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Reisepass Änderung wegen Adressänderung
- Wohnungsgeberbestätigung