Apotheke, Genehmigung der Versorgung von Krankenhäusern, Heimen und Rettungsdiensten mit Arzneimitteln

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Apotheke ein Krankenhaus, ein Heim oder einen Rettungsdienst mit Arzneimitteln versorgen will, hat sie mit dem Träger der Einrichtung einen Versorgungsvertrag zu schließen, der der Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (formlos) mit Angabe der Betten- / Bewohnerzahl der Einrichtung
  • Vertrag (mindestens 2 Ausfertigungen)

Falls für die Versorgung der Einrichtung Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr, abhängig vom Umfang der Versorgung (Betten-/Bewohnerzahl der Einrichtung)

Heim: 225,00 Euro - 675,00 Euro
Krankenhaus(Akut): 300,00 Euro - 1.350,00 Euro
Krankenhaus (Reha): 260,00 Euro - 800,00 Euro
Rettungsdienst: 250,00 Euro



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Postfach: 120142
    64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 611 3259-1000
+49 611 32759-1999

Webseite HLfGP
poststelle(at)hlfgp.hessen.de