Haushaltskonsolidierung: Stadt Hofheim passt Gebühren an

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung passt die Kreisstadt Hofheim am Taunus eine Reihe von Gebühren und Preise an. Die Überprüfung sämtlicher Gebührenordnungen, die teils über mehrere Jahre bis Jahrzehnte nicht angepasst wurden, war eine Auflage der Aufsichtsbehörde und wurde bereits mit dem Beschluss über den Haushalt 2026 angestrebt. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben nun eine Vielzahl entsprechender Beschlüsse dazu gefasst. Betroffen sind die Gebühren der Stadtbücherei, der Kindertagesstätten sowie die Standgebühren auf dem Wochenmarkt, dem Gallusmarkt und dem Adventsmarkt. Außerdem gibt es eine Anpassung der Hundesteuer und der Preise des Stadtmuseums. Die Maßnahmen sind auch Teil des Haushaltssicherungskonzepts.

In der Stadtbücherei ergeben sich durch die Änderungen zum 1. September 2026 Mehreinnahmen von rund 26.500 Euro jährlich. Unter anderem steigen die Jahresgebühr für Erwachsene um 13 Euro auf 38 Euro, für die Partnercard um 18 Euro auf 53 Euro, für Senioren um 6,50 Euro auf 19 Euro und die Partnercard Senioren um 8,50 Euro auf 26 Euro. Kostenfrei bleibt die Nutzung wie gehabt für Schüler, Kinder, Inhaber eines Hofheim-Passes, Schwerbehinderte, Studierende, Auszubildende, Besitzer der Ehrenamtscard und aktive Leser der Stadtteilbibliotheken.

Im Stadtmuseum erhöht sich der Eintritt in Sonderausstellungen von 10 auf 12 Euro, ermäßigt von 8 auf 9 Euro, wenn es sich um aufwändige Ausstellungen handelt. Reguläre Führungen verteuern sich von 1 auf 3 Euro pro Person, bei den Lunchbreak-Expressführungen von 5 auf 7 Euro pro Person und bei Führungen der Fachstelle Demenz von 6 auf 9 Euro pro Person. Gebuchte Führungen bis 25 Personen kosten jetzt 60 statt 40 Euro zzgl. Eintritt. Kindergeburtstage kosten 120 Euro statt 95 Euro. Insgesamt steigen die Preise im Stadtmuseum um durchschnittlich rund 38 Prozent.

Bei den städtischen Kindertagesstätten rechnet die Stadt Hofheim durch die Gebührenerhöhungen zum 1. Oktober 2026 mit Mehreinnahmen in Höhe von 30.000 Euro jährlich. Die Elternbeiträge werden weiterhin in Staffeln untergliedert entsprechend der familiären Situation. Kindergartenplätze werden monatlich mit 27 Euro bis 33 Euro pro Betreuungsstunde berechnet, wobei die ersten sechs Betreuungsstunden beitragsfrei bleiben. Krippenplätze werden mit monatlich 59,84 Euro bis 66,16 Euro pro Betreuungsstunde berechnet. Die monatliche Verpflegungspauschale erhöht sich von 60 auf 90 Euro. Die dortigen Mehreinnahmen von rund 40.000 Euro tragen zur Kostendeckung der Verpflegung bei.

Aufgrund der steigenden Kostenentwicklung für Infrastruktur, Organisation, Reinigung steigen die Standgebühren auf dem Hofheimer Wochenmarkt auf 30 Euro pro Markttag, wobei bei der Berechnung ein Betrag von 5 Euro je angefangenem laufenden Meter Standlänge bei einer maximalen Standtiefe von drei Metern zugrunde gelegt wird. Die Gebühren für Schaustellergeschäfte auf dem Gallusmarkt steigen über alle Standkategorien um durchschnittlich rund 23 Prozent. Die Standgebühren für Hofheimer Vereine, Einrichtungen und Schulen sowie Gewerbetreibende und Privatleute auf dem Gallusmarkt (Krammarkt) und Adventsmarkt und anderer Märkte steigen ebenso.

Die Neufassung der Hundesteuersatzung orientiert sich eng an der Mustersatzung des Hessischen Städtetages. Gegenüber der bisherigen Satzung erfolgten sowohl verschiedene redaktionelle Anpassung als auch Anpassungen in Bezug auf die Steuersätze und Steuerbefreiungs- bzw. Steuerermäßigungstatbestände. Sowohl durch den Wegfall der Differenzierung bei den Steuersätzen als auch durch die Konkretisierungen und Aktualisierungen der Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände wird eine deutliche Vereinfachung in der Anwendung der Satzung erreicht. Der neue Steuersatz liegt nun einheitlich bei 120 Euro jährlich pro Hund. Für Kampfhunde werden 900 Euro fällig. Zum aktuellen Zeitpunkt sind in Hofheim am Taunus insgesamt 2.286 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Davon wurden für insgesamt 27 Hunde eine Steuerermäßigung und für 79 Hunde eine Steuerbefreiung gewährt. Auf Basis dieser Besteuerungsmerkmale und auf Grundlage der aktuellen Anzahl führen die im Entwurf der neuen Hundesteuersatzung aufgeführten Steuersätze zu jährlichen Mehrerträgen von rund 62.800 Euro.