Entscheidungen zu Radprojekten: Vorbehaltliche Zustimmung für Radschnellweg und Absage für Fuß- und Radbrücke

Zu zwei für den Hofheimer Radverkehr wichtigen Projekten gibt es neue Entscheidungen. Die Fuß- und Radbrücke aus Richtung Marxheim über die L3011 und die Bahngleise zum Rathaus wird nicht realisiert. Der Radschnellweg FRM3, der die Städte Frankfurt und Wiesbaden miteinander verbinden soll, wird grundsätzlich unterstützt. Das Projekt steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt. Beide Beschlüsse fasste die Stadtverordnetenversammlung mit Blick auf die kritische finanzielle Situation der Kreisstadt.

„Für den Radverkehr in Hofheim sind das keine guten Nachrichten, aber in der aktuellen Situation sind wir gezwungen, Prioritäten zu setzen. Wir wollen nun andere, finanziell leistbare Maßnahmen zur Prüfung ins Auge fassen“, sagte Verkehrsdezernent Erster Stadtrat Daniel Philipp. „Konkret werden wir in Kürze mehr Informationen zur geplanten Bordsteinabsenkung am Richard-Zorn-Weg über die Elisabethenstraße und zur Machbarkeit eines Radwegs im Bereich Hattersheimer Straße und Alter Bleiche geben können.“

 

Zusage für Radschnellweg unter Vorbehalt

Der vom Regionalverband FrankfurtRheinMain geplante Radschnellweg FRM 3 verläuft in der Gemarkung Hofheim südlich von Wallau entlang der A66 und führt anschließend über die Wallauer Spange in die Gemarkung Hochheim. Danach kehrt die Trasse in den Bereich Diedenbergen zurück, verläuft weiter durch die Gemarkung Flörsheim-Weilbach, passiert erneut Hofheimer Gebiet in Marxheim und führt schließlich nach Kriftel.

Trotz Investitionskosten von 138 Millionen Euro ergibt die Studie zum Schnellweg einen jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen von 10,3 Millionen Euro. Mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,2 wird das Projekt als wirtschaftlich eingestuft. Die Machbarkeitsstudie prognostiziert ein Nutzungspotenzial von mehr als 2.000 Radfahrenden pro Tag auf 42 Prozent der Strecke. (Quelle: Regionalverband FrankfurtRheinMain)

Die geschätzten Bruttogesamtkosten auf Hofheimer Gemarkung für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich aktuell auf 30,2 Millionen Euro.  Eine belastbare Kostenschätzung speziell für die Stadt Hofheim ist auf Grundlage der Machbarkeitsstudie derzeit aber noch nicht möglich. Konkrete Kosten können erst in den folgenden Planungsphasen ermittelt werden. Zudem muss die Zuständigkeit für die Baulast noch abschließend geklärt werden. Für die Stadt Hofheim ist klar, dass die Kosten für Maßnahmen auf Hofheimer Gemarkung durch Synergieeffekte und Vermeidung aufwendiger Bauwerke deutlich gesenkt werden müssen.

Es ist beabsichtigt, Fördermittel für die verschiedenen Maßnahmen zu beantragen. Die Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Nahmobilität ermöglicht eine Förderung zwischen 60 und 80 Prozent der Bruttogesamtkosten, abhängig von der Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich. Für alle im Zuge des Radschnellweges beteiligten Kommunen gilt dabei der Fördersatz der finanzschwächsten Kommune. Die Freigabe von Hofheimer Finanzmitteln bedarf laut der jüngsten Beschlüsse der Stadtverordnetensammlung jeweils die Zustimmung eben dieser. Die Einzelmaßnahmen sollen kritisch auf Preis-Leistung und Finanzierbarkeit überprüft werden. Darüber hinaus sind auch die Wegeführung und die Bauwerke kritisch zu überprüfen.

 

Fuß- und Radbrücke hat keine Zukunft

Im Juli 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen für die Fuß- und Radbrücke durchführen soll und die Ergebnisse der Vorplanung in einer weiteren Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe beraten werden sollen. 

Für die Planungskosten bis zur Ausführungsplanung hatte ein Förderbescheid vorgelegen. Danach wären bis zu 60 Prozent der Planungskosten gefördert worden, der maximale Förderbetrag hätte bei 907.600 Euro gelegen. Für die Inanspruchnahme der Förderung hätte bis Juni 2029 ein Finanzierungsnachweis für den Bau der Brücke erbracht werden müssen. Wäre kein Finanzierungsnachweis zum Stichtag vorhanden gewesen, hätten die Fördermittel für die Planung zurückgezahlt werden müssen.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist jedoch nicht absehbar, dass bis zu diesem Stichtag ein Finanzierungsnachweis durch die Stadt vorgelegt werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass ein fristgerechter Abschluss der Planungsleistungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr realistisch ist, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Projekt zu stoppen und die bewilligten Fördermittel zurückzugeben.