Digitales Führungszeugnis: Antragstellung auch online möglich
Das digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument erstellt und in das Zentrale Bürgerpostfach der antragstellenden Person bei der BundID übermittelt. Ein Gang zur Behörde und Postlaufzeiten entfallen damit. Im Regelfall steht das Dokument innerhalb weniger Stunden zur Verfügung. Ausnahmen gelten unter anderem bei Europäischen Führungszeugnissen oder wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind. Ein weiterer Vorteil: Das digitale Führungszeugnis kann mehrfach verwendet und beispielsweise verschiedenen Arbeitgebern vorgelegt werden. Es lässt sich sowohl digital als PDF als auch in ausgedruckter Form nutzen.
Das digitale Führungszeugnis kann ausschließlich über das Portal des Bundesamts für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Voraussetzung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN. Alternativ sind ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger möglich. Außerdem werden ein NFC-fähiges Smartphone und eine Kreditkarte zur Bezahlung benötigt. Je nach Antrag können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, etwa ein Nachweis über eine Gebührenbefreiung oder die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses. Für den Empfang des Dokuments ist ein BundID-Konto erforderlich. Dieses kann auch im Rahmen der Antragstellung eingerichtet werden.
Das digitale Führungszeugnis verfügt über zwei Sicherheitsmerkmale, die Veränderungen am Inhalt erkennbar machen: ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) und ein visuelles Digitalsiegel (VDS) in Form eines QR-Codes. Die Echtheit lässt sich mithilfe eines dieser Merkmale überprüfen; sowohl bei der digitalen Datei als auch bei einem Ausdruck. So können beispielsweise Arbeitgeber die Gültigkeit des Dokuments kontrollieren.
Wer das Führungszeugnis im Ausland vorlegen muss, sollte vorab prüfen, welche Form benötigt wird. Auf einem digitalen Führungszeugnis können keine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung angebracht werden. Sind solche Beglaubigungen im Zielland erforderlich, muss ein Führungszeugnis in Papierform beantragt werden.
Weitere Informationen zum digitalen Führungszeugnis, zur Antragstellung und zur Echtheitsprüfung gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz: www.bundesjustizamt.de.