Wahlhelfer
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - Geltung des Bundeswahlgesetzes
§ 9 Bundeswahlgesetz - Bildung der Wahlorgane
§ 10 Bundeswahlgesetz - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
§ 11 Bundeswahlgesetz - Ehrenämter
§ 6 Bundeswahlordnung (BWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
§ 7 Bundeswahlordnung (BWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
§ 8 Bundeswahlordnung (BWO) - Beweglicher Wahlvorstand
§ 9 Bundeswahlordnung (BWO) - Ehrenämter
§ 15 Landeswahlgesetz (LWG) - Bildung der Wahlorgane
§ 16 Landeswahlgesetz (LWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
§ 17 Landeswahlgesetz (LWG) - Übernahme von Wahlehrenämtern
§ 22 Landeswahlordnung (LWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand
§ 23 Landeswahlordnung (LWO) - Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
§ 24 Landeswahlordnung (LWO) - Beweglicher Wahlvorstand
§ 25 Landeswahlordnung (LWO) - Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
§ 26 Landeswahlordnung (LWO) - Ehrenämter
§ 6 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Wahlvorsteher, Wahlvorstand
§ 6a Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
§ 6b Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Ehrenämter
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO) - Wahlvorsteher und Wahlvorstand, Briefwahlvorstände
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Fachlich freigegeben am
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wahlteam
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus