Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Leistungsbeschreibung
Der Verdienstorden wird in 8 verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für hessische Bürgerinnen und Bürger ist die Hessische Staatskanzlei.
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
(Hessische Staatskanzlei)
Voraussetzungen
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
(Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können)
Was sollte ich noch wissen?
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.
Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Fachlich freigegeben durch
Hessische Staatskanzlei
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183
+49 611 32-0
+49 800 555-4666
(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
+49 611 32-113708
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poststelle(at)stk-hessen.de-mail.de
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